Gut Staven

Ältesten Überlieferungen nach erteilte im Jahr 1248 Markgraf Johann von Brandenburg, aus dem Hause Wittelsbach, dem Ritter Herbord v. Raven den Auftrag, eine neue Stadt im nördlichen Bereich der Markgrafschaft zu gründen, die den Namen Neubrandenburg tragen sollte. Herbord v. Raven selbst nahm „Wohnsitz in Staven (damals Stouve genannt), knapp 20 Kilometer vom Ort der Stadtgründung entfernt, wo sich eine wendische Burg befand. Das Gelände war im Westen, Norden und Osten von Sumpf umgeben, was auch heute noch durch die verschiedenen Brüche (Solle) und Wasserlöcher zu erkennen ist.

Landschaft MV
Das Gut Staven aus der Vogelperspektive

Der in Staven wohnende Zweig der Familie v. Raven nahm den damaligen Ortsnamen Stouve auch (Stove) an und wird fortan unter diesem urkundlich erwähnt. Auch der Wildbezirk – der Hagen – gehörte zu Staven bzw. Stouve und das ist der Bereich der heutigen Kleinstadt Stavenhagen. Die ritterschaftliche Familie v. Stouve stirbt alsbald aus. Staven kommt ab 1303 mehrheitlich in den Besitz des Johanniterordens und verbleibt diesem bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. Im Zuge der Säkularisation geht Staven auf den Landesherrn, den Herzog von Mecklenburg-Strelitz über. 

Gut Staven

Der Herzog tauschte das Gut 1780 gegen Schloss und Gut Sponholz bei Neubrandenburg, das dem Landdrost Johann Christian Friedrich v. Altrock (1763-1828) gehörte.  1792 wurde das jetzige Gutshaus errichtet. Das Haus wurde als Fachwerkbau, einer äußeren Ziegelverkleidung und mit Satteldach aufgeführt. Nach Norden und Westen wurde ein kleiner Park geschaffen, der auf alten Lithographien (ca. 1850) zu erkennen ist. Die schweren Zeiten der napoleonischen Kriege führten zum Konkurs der damaligen Eigentümerfamilie im Jahr 1815. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts wechselten häufig die Eigentümer.   Die dritte Bauphase fällt in die Zeit von 1831 bis 1853 unter dem Besitzer Philipp Ludwig Seip und es sind hier die kleinen, eingeschossigen Seitenrisalite über den Eingängen geschaffen worden. Bei der baulichen Erweiterung und Veränderung lassen sich die  Einflüsse des großherzoglichen Hofbaumeisters von Mecklenburg-Strelitz, Friedrich Wilhelm Buttel (1796-1869), eines Schülers von Karl Friedrich Schinkel erkennen.

In einer vierten Bauphase, etwa um 1900, wurde  die Aufstockung der Seitenrisalite vorgenommen und es wurde durch Anheben des Daches zwischen dem Hauptrisaliten und den Seitenrisaliten weiterer Wohnraum im Obergeschoss gewonnen. Major d.R. Wilhelm v. Köppen erwarb das Gut Staven im Jahr 1919 und aus dem Güteradressbuch lässt sich die damalige Größe von 971 Hektar erkennen, wovon 145 Hektar Wald waren. Wilhelm v. Köppen war ein herausragender Landwirt, der die landwirtschaftlichen Buchstellen in Mecklenburg-Strelitz mit ins Leben rief und über Jahre als Präsident der Landwirtschaftskammer von Mecklenburg-Strelitz wirkte. Er starb im März 1931. Die Bewirtschaftung führte sein Sohn, Kapitänleutnant zur See Dr. Eberhard v. Koppen, erfolgreich weiter.

Wald und Wiesen Gut Staven

Am 28. April 1945 besetzte die Rote Armee Staven und die benachbarten Orte. Den üblichen Plünderungen und Verwüstungen fiel das gesamte Interieur des Herrenhauses zum Opfer und was nicht zerschlagen und verbrannt wurde, eigneten sich Rotarmisten, Fremdarbeiter und einige Dorfbewohner an. 

Eberhard v. Köppen wurde im Juni 1945 verhaftet und in das berüchtigte sowjetische NKWD-Internierungslager Fünfeichen bei Neubrandenburg gebracht, wo sich seine Spuren verloren. Erst 1996, nach Öffnung der russischen Archive in Moskau, wurde durch den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes bekannt, dass er im April 1949 im sowjetischen NKWD-Spezial-Lager Buchenwald bei Weimar verstorben ist. 

Rapsfeld Gut Staven

Zunächst war Staven Versorgungsgut der Roten Armee, wurde dann Landesgut und nach 1949 Volkseigenes Gut (VEG). Das Gut Staven wurde im Zuge der kommunistischen Bodenreform, wie alle Betriebe über 100 Hektar, entschädigungslos enteignet. Es kam jedoch zu keiner Zeit zu einer Aufsiedelung und Zersplitterung. Das Haus diente abwechselnd als Truppenunterkunft, Obdach für Flüchtlinge und später zu DDR-Zeiten zunächst als Verwaltungssitz des VEG. Danach wurden Kleinwohnungen geschaffen, die bis ins Jahr 1990 voll belegt waren. Nachdem im Zuge der Wiedervereinigung, aus politischen Gründen und unter Inkaufnahme des Verfassungsbruchs, von den Verantwortlichen die Enteignungsopfer der Jahre 1945-1949 von einer Rückgabe ihres Eigentums ausgeschlossen wurden, blieb für den Erben des Gutes Staven zunächst nur der Weg, den Betrieb von der Treuhandanstalt Berlin zu pachten. Nikolaus v. Badewitz, der Enkel des Wilhelm v. Köppen, übernahm als Pächter am 1. Januar 1992 den Ackerbaubetrieb des Gutes Staven, mit einer. Gesamtfläche von 750 Hektar.

Die bis dahin bestehenden Viehhaltungsbetriebe des VEG Staven wurden wegen Unwirtschaftlichkeit aufgegeben bzw. aufgelöst. Haus, Hof und Park konnten im Jahr 1996 von Nikolaus und Ulrike v. Badewitz käuflich wiedererworben werden. Nach Auszug der letzten Mieter der Kleinwohnungen im Jahr 1997 war man dann in der Lage, mit den dringendsten Sanierungs- und Renovierungsarbeiten zu beginnen.  Im Mai 2000 übergab Nikolaus v. Badewitz den  landwirtschaftlichen Betrieb sowie das bis dahin zurückgekaufte Eigentum, im Rahmen der vorgezogenen Erbfolge an seine Tochter Theresa.

Im Juni 2000 heiratete Theresa v. Badewitz den Dipl.-Ing. Wilhelm Göhrs, der eigene land-wirtschaftliche Betriebe in der Hildesheimer Börde und in West-Mecklenburg bewirtschaftete. Wilhelm und Theresa Göhrs renovierten und sanierten das Gutshaus und die Wirtschaftsgebäude. In den Jahren 2001 und 2002 kauften sie sämtliche Flächen des Gutes Staven, auch den seinerzeit enteigneten Gutswald von der BVVG zurück, so dass sich der Besitz nun wieder vollarrondiert in deren Eigentum befindet und als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb geführt wird.

Gutshaus Staven

Wilhelm und Theresa Göhrs renovierten und sanierten das Gutshaus und die Wirtschaftsgebäude. In den Jahren 2001 und 2002 kauften sie sämtliche Flächen des Gutes Staven, auch den seinerzeit enteigneten Gutswald von der BVVG zurück, so dass sich der Besitz nun wieder vollarrondiert in deren Eigentum befindet und als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb geführt wird.  

Link: gut-staven.de

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